Verwaltung von Wohnungseigentum
Folgende Leistungen sind mit dem Verwaltungsentgelt gem. § 27 Abs. 1 und Abs. 2 WEG als sogenannte Grundleistungen abgegolten.
Zu den geregelten Aufgaben der Verwaltung gehören:
1. Erstellung eines jährlichen Wirtschaftsplans, abgestimmt auf die Gemeinschaftsbelange. Dazu gehören auch die zugehörigen Einzelwirtschaftspläne (die Eigentümergemeinschaft entscheidet über deren Genehmigung mittels Beschlussfassung in der Eigentümerversammlung). Hierbei handelt es sich um Entwürfe, über die in der Eigentümerversammlung abgestimmt wird.
2. Eine ordnungsgemäße Verwaltung setzt eine wirtschaftliche Verwaltung der Gemeinschaftsgelder voraus. Die gemeinschaftlichen Gelder sollen durch wirtschaftlichen Einsatz zur Gewährleistung des Werterhalts und -steigerung beitragen.
3. Rechnungslegung nach Abschluss des Wirtschaftsjahres und Erstellung einer Jahresabrechnung pro Wirtschaftsjahr (einschl. Einzelabrechnungen): Fertigung nach WEG-Bestimmungen und Teilungserklärung; die Abstimmung erfolgt im Rahmen der jährlichen Wohnungseigentümerversammlung.
4. Im Rahmen der Rechnungslegung erfolgt die Aufstellung der Instandhaltungsrücklage und des Vermögens. Dies dient der Nachvollziehbarkeit jeder Verbindlichkeit und Forderung und des Gemeinschaftsvermögens-Verbleibs.
5. Pro Wirtschaftsjahr wird eine ordentliche Eigentümerversammlung organisiert.
6. Die in der Wohnungseigentümerversammlung gefassten Beschlüsse werden zeitnah durchgeführt.
7. Soweit in der Verfügungsgewalt des Verwalters, wird die Hausordnung oder ggf. Sanktionen bei Verstößen durchgesetzt.
8. Wir überwachen die Verträge der Gemeinschaft sowie deren Verpflichtungen gegenüber Dritten.
9. Wir prüfen rechnerisch alle Lieferanten- Dienstleistungs-, Reparatur- und Kaufrechnungen.
10. Kontrollen am Gemeinschaftseigentum zur frühzeitigen Erkennung von Schäden; über diese wird in der Wohnungseigentümerversammlung abgestimmt.
11. Erteilung von Reparaturaufträge im Namen der Wohnungseigentümergemeinschaft bis zur vereinbarten Höhe ohne die WEG-Zustimmung.
12. Durchführung von Sofortmaßnahmen in dringenden Fällen (z. B. Brand-, Sturm- oder Rohrbruchschäden).
13. Telefonischer und schriftlicher Verkehr mit Behörden, Wohnungseigentümern, Handwerkern und weiteren Personen, wenn gemeinschaftliche Belange betroffen sind.
14. Sonstige Aufgaben: Schlüsselausgabe, Vergabe von Wartungs- und Prüfarbeiten für Versorgungs- und Sicherheitseinrichtungen für die Rechnung der Wohnungseigentümergemeinschaft.