Leistungen

Ihr Partner in Dortmund für die professionelle Objektverwaltung

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Die Bereitstellung eines guten, ehrlichen und proaktiven Service für jeden unserer Kunden steht für uns jederzeit an erster Stelle. Bei uns können Sie darauf vertrauen, dass Sie eine ehrliche, genaue Bewertung Ihrer Immobilie und einen detaillierten Einblick in den Markt erhalten. 

Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung und umfangreichem Fachwissen, um Ihre Immobilie erfolgreich zu managen. 

Unsere Services in der Immobilienverwaltung

Wir überwachen den baulichen Zustand Ihrer Immobilie, bieten Verbesserungsvorschläge sowie Überwachen die Beseitigung von Mängeln mit dem Ziel den Wert Ihrer Immobilie zu erhalten und zu steigern. Unser Betrieb bietet Ihnen neben einer ausführlichen Beratung auch zuverlässige und umfassende sowie auf Ihre Ansprüche angepasste Leistungen.

  • Immobilienverwaltung nach dem WEG
  •  Miet- und Sondereigentumsverwaltung
  •  Technisches Gebäudemanagement
  •  Abrechnung
  •  Immobilienrecht
  •  Bau/Architektur
  •  Vermietung/Verkauf Ihrer Immobilie
  •  Finanzierung
  •  Technische Betreuung

Unser Leistungskatalog für die WEG-Verwaltung

  • Grundleistungen nach dem WEG

    Verwaltung von Wohnungseigentum


    Folgende Leistungen sind mit dem Verwaltungsentgelt gem. § 27 Abs. 1 und Abs. 2 WEG als sogenannte Grundleistungen abgegolten.


    Zu den geregelten Aufgaben der Verwaltung gehören:


    1. Erstellung eines jährlichen Wirtschaftsplans, abgestimmt auf die Gemeinschaftsbelange. Dazu gehören auch die zugehörigen Einzelwirtschaftspläne (die Eigentümergemeinschaft entscheidet über deren Genehmigung mittels Beschlussfassung in der Eigentümerversammlung). Hierbei handelt es sich um Entwürfe, über die in der Eigentümerversammlung abgestimmt wird.


    2. Eine ordnungsgemäße Verwaltung setzt eine wirtschaftliche Verwaltung der Gemeinschaftsgelder voraus. Die gemeinschaftlichen Gelder sollen durch wirtschaftlichen Einsatz zur Gewährleistung des Werterhalts und -steigerung beitragen. 


    3. Rechnungslegung nach Abschluss des Wirtschaftsjahres und Erstellung einer Jahresabrechnung pro Wirtschaftsjahr (einschl. Einzelabrechnungen): Fertigung nach WEG-Bestimmungen und Teilungserklärung; die Abstimmung erfolgt im Rahmen der jährlichen Wohnungseigentümerversammlung.


    4. Im Rahmen der Rechnungslegung erfolgt die Aufstellung der Instandhaltungsrücklage und des Vermögens. Dies dient der Nachvollziehbarkeit jeder Verbindlichkeit und Forderung und des Gemeinschaftsvermögens-Verbleibs.  


    5. Pro Wirtschaftsjahr wird eine ordentliche Eigentümerversammlung organisiert.


    6. Die in der Wohnungseigentümerversammlung gefassten Beschlüsse werden zeitnah durchgeführt.


    7. Soweit in der Verfügungsgewalt des Verwalters, wird die Hausordnung oder ggf. Sanktionen bei Verstößen durchgesetzt.


    8. Wir überwachen die Verträge der Gemeinschaft sowie deren Verpflichtungen gegenüber Dritten.


    9. Wir prüfen rechnerisch alle Lieferanten- Dienstleistungs-, Reparatur- und Kaufrechnungen.


    10. Kontrollen am Gemeinschaftseigentum zur frühzeitigen Erkennung von Schäden; über diese wird in der Wohnungseigentümerversammlung abgestimmt.


    11. Erteilung von Reparaturaufträge im Namen der Wohnungseigentümergemeinschaft bis zur vereinbarten Höhe ohne die WEG-Zustimmung. 


    12. Durchführung von Sofortmaßnahmen in dringenden Fällen (z. B. Brand-, Sturm- oder Rohrbruchschäden).


    13. Telefonischer und schriftlicher Verkehr mit Behörden, Wohnungseigentümern, Handwerkern und weiteren Personen, wenn gemeinschaftliche Belange betroffen sind.


    14. Sonstige Aufgaben: Schlüsselausgabe, Vergabe von Wartungs- und Prüfarbeiten für Versorgungs- und Sicherheitseinrichtungen für die Rechnung der Wohnungseigentümergemeinschaft.

  • Zusatzleistungen nach WEG

    Bei der Zusammenarbeit von Eigentümern und Verwaltung gibt es auch Sonderleistungen, die nicht Teil einer ordnungsgemäßen Verwaltung sind bzw. durch das Verschulden Dritter verursacht werden.


    Die folgenden Leistungen sind nicht mit dem Verwaltungsentgelt abgegolten. Sie werden daher gesondert berechnet: 


    1. Allen Eigentümern werden Versammlungsprotokolle übersendet; wichtiger Schriftwechsel wird an den Beirat oder alle Eigentümer weitergegeben.


    2. Zusätzliche Eigentümerversammlungen: Eine zweite Versammlung ist kostenlos, für alle weiteren erfolgt eine Abrechnung nach Zeitaufwand.


    3. Abwickeln von Versicherungsschäden (Gemeinschafts- sowie Sondereigentum) nach Zeitaufwand (Minimum eine Stunde).


    4. Lohn- und Gehaltsabrechnungs-Erstellung für haupt- bzw. nebenberufliche Mitarbeiter der WEG.


    5. Bearbeitung jeglicher Gerichtsverfahren wie Beschlussanfechtungen oder Schadensersatzklagen, mindestens nach BRAGO. Auch bei Hinzuziehen eines Rechtsanwalts werden diese Gebühren berechnet.


    6. Zahlungsumbuchungen bei Einzahlung auf ein anderes Konto als das der Wohnungseigentümergemeinschaft durch Eigentümer.


    7. Neuerstellung von bestandskräftigen Abrechnungen/Wirtschaftsplänen bzw. Änderungen von Wirtschaftsplänen oder Abrechnungen.


    8. Durchführung der Bauabzugssteuer nach Zeitaufwand (Minimum eine Stunde).


    9. Mehraufwand bei der Durchführung von Instandsetzungs- und Instandhaltungsmaßnahmen nach Zeitaufwand (einschl. der Vor-Ort-Abnahme von Handwerkerleistungen).


    10. Sonstige, nicht in dieser Liste aufgeführten Leistungen: Abrechnung nach Aufwand.

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